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   OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19   

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https://dejure.org/2022,6425
OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19 (https://dejure.org/2022,6425)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2022 - 6 W 69/19 (https://dejure.org/2022,6425)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - 6 W 69/19 (https://dejure.org/2022,6425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über eine Vergütungsfestsetzung; Bestreiten der mitursächlichen Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten am Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs; Gebührenrechtliche Einwendung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über eine Vergütungsfestsetzung; Bestreiten der mitursächlichen Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten am Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs; Gebührenrechtliche Einwendung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19
    XII ZB 536/19, juris Rn. 15 ff.).

    Das Bestreiten des Antragsgegners zur mitursächlichen Mitwirkung seiner vormaligen Prozessbevollmächtigten am Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG, die im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren des § 11 Abs. 1 RVG zu prüfen ist (Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 536/19, juris Rn. 15 ff.).

  • OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96

    Honoraranspruch eines Rechtsanwalts bei Vorwurf des Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19
    Die auf die Herbeiführung der Einigung gerichtete Tätigkeit des Rechtsanwalts muss nur zumindest mitkausal für das Zustandekommen der Einigung gewesen sein; er muss nicht die ausschlaggebende Ursache gesetzt haben, so dass es für das Entstehen der Gebühr auch ausreicht, wenn erst später - wie im Streitfall - ein anderer Rechtsanwalt die Einigungsgespräche erfolgreich zu Ende führt (vgl. OLG München, NJW 1997, 1313, 1315; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG-Kommentar, 25. Auflage, RVG VV 1000 Rn. 274 m.w.N.).
  • KG, 07.10.2008 - 5 W 318/07

    Vergütungsfestsetzungsverfahren: Festsetzung einer Einigungsgebühr bei einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19
    Hierfür ist erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Gebührentatbestands mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (BGH, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.; KG, Beschluss vom 07.10.2008 - 5 W 318/07, juris Rn. 4).
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